Nutzung einer Teileigentumseinheit im "Ärztehaus" zu Wohnzwecken?
Der Bundesgerichtshof hat am 23.3.2018 über einen Rechtsstreit entschieden, in dem mehrere Teileigentümer von dem Eigentümer einer früher als Arztpraxis genutzten Teileigentumseinheit verlangt haben, dass er es unterlässt, die Einheit zu Wohnzwecken zu nutzen.